Landesbauordnung NRW im Bild
Landesbauordnung NRW im Bild
Mit Download-Angebot u. kostenlosem Aktualitätsservice online
Welter, Richard , Rochelmann, Dirk , Proff, Friederike
Gebunden
6. Aufl. 2021
Die 6. Auflage der „Landesbauordnung NRW im Bild“ erläutert die novellierte BauO NRW 2021 übersichtlich und leicht verständlich in Wort und Bild. Praktische Autorenhinweise, Tabellen und erläuternde Zeichnungen veranschaulichen die komplizierten Regelungen und erklären die konkreten Auswirkungen für die Planungspraxis. So hilft das Buch beim Erstellen vollständiger Bauvorlagen und einer rechtlich sicheren, genehmigungsfähigen Planung.
Aktuelle Bauantragsformulare sowie begleitende Sonderbauvorschriften stehen für Buchkäufer zum kostenlosen Download bereit. Der kostenlose Aktualitätsservice unter www.baurecht-im-bild.de inklusive Newsletter sorgt darüber hinaus bei kleineren Änderungen der BauO bis zur Neuauflage für die nötige Aktualität.
Alle Neuerungen werden hervorgehoben und erleichtern so das Arbeiten in der Übergangsphase. So ist die „Landesbauordnung NRW im Bild“ ein praktisches Hilfsmittel für alle, die in Nordrhein-Westfalen planen und bauen.
Gesetzgebungsverfahren BauO NW
Der Entwurf zur Novelle der Bauordnung (BauO NRW) 2´021 wird derzeit beraten. Ein Inkrafttreten ist in der zweiten Jahreshälfte denkbar. Zeitnah dazu erscheint die Neuauflage des Buches.
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (LBO NRW)
Die Landesbauordnung regelt die Anforderungen, die es bei Bauvorhaben zu beachten gilt. Hier liegt die Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern. Die aktuelle Landesbauordnung des Landes NRW ist seit Januar 2019 in Kraft und bildet zusammen mit dem Baugesetzbuch des Bundes (BauGB) die Rechtsgrundlage für das Bauen in Nordrhein-Westfalen. Im Einzelnen untergliedert sich die LBO NRW in die folgenden Teile:
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil: Das Grundstück und seine Bebauung
Dritter Teil: Bauliche Anlagen
Vierter Teil: Die am Bau Beteiligten
Fünfter Teil: Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Sechster Teil: Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
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