VOB BGB HOAI dtv
VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
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Inhalt:
Baustellenverordnung; Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug), Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen, Gewerbeordnung (§ 34c), HOAI -Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung 2021, Schiedsgerichtsordnungen, Makler- und BauträgerVO, Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen, VOB-Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teile A und B).NeuauflageSchwerpunkt der neuen Auflage istdie neue HOAI 2021, die am 1.1.2021 in Krafttritt und die auf diejenigen Vertragsverhältnisse anzuwenden ist, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erstmalig begründet wurdenaktuelle EU-Schwellenwerte für die Anwendung des EU-VergaberechtsZielgruppeFür Baujuristen in Anwaltschaft und Industrie, Architekten und Ingenieure.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B / Bauvertrag §§ 650 a-v / Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure - Rechtsstand: 20. November 2020
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