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Fachregeln des Zimmererhandwerks 02

Die „Fachregel 02 – Balkone und Terrassen“

ist in der dritten Auflage erschienen. Gegenüber der 2. Ausgabe Dezember 2015 wurden nur orthografische Fehler korrigiert.

Die Qualität einer Bauleistung wird im Wesentlichen danach beurteilt, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Allgemein anerkannte Regeln der Technik zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der technischen Wissenschaft als theoretisch abgesichert legitimiert, den maßgeblichen Fachleuten bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen als geeignet und notwendig anerkannt sind. Eine ausschließliche Beurteilung der ausgeführten Leistung auf der Grundlage von Normen ist nicht in jedem Falle hinreichend und zielführend, maßgebend sind die vertraglich festgelegten Abmachungen.

Die Fachregel „Balkone und Terrassen“ gibt den derzeitigen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder. Sie stellt eine Zusammenfassung von Erkenntnissen dar, deren Einhaltung eine einwandfreie technische Leistung sicher stellen. Die Fachregel ist ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung, der übliche Regelfälle erfasst. Sonderlösungen für spezielle Ausführungs- und Anwendungsfälle können darüber hinaus möglich und gegebenenfalls erforderlich sein. Zur fachlichen Absicherung wurde die Fachregel in einem öffentlichen Einspruchsverfahren mit den maßgebenden, diese Regeln tangierenden, Fachkreisen und Institutionen abgestimmt.

Das Inhaltsverzeichnis zur Fachregel 02 finden Sie
hier [42 KB] .

Erstellt durch das Holzbau Deutschland -Institut

Herausgeber: Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB, Berlin

 

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